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Hinweisgeberschutz bei den Firmen der LIXER-Unternehmensgruppe nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 02. Juli 2023.

Die Unternehmen der LIXER-Gruppe eröffnen einer hinweisgebenden Person die Möglichkeit, daten-schutzkonform Hinweise ohne besondere Anforderungen an deren Form an eine interne Meldestelle abgeben zu können. Hierunter fallen auch Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetz (Beschwerdestelle AGG).

Für die interne Meldestelle gilt Folgendes:

  • Die Ausgestaltung der internen Meldestellen gewährleistet, dass die Bearbeitung von Hinweisen mit der notwendigen Sachkunde und Unabhängigkeit erfolgt.
    • Die interne Stelle kann bei einer sonstigen unabhängigen Stelle (Anwaltssozietät o.ä.) eingerichtet werden.

Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen („geschützter Personenkreis“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Es schafft einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der meldenden Personen.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer?

Als Mitarbeiter unserer Unternehmen können Sie eventuelle Bedenken oder Informationen über mögliche Verstöße vertrauensvoll an unsere interne Meldestelle richten. Ihre Meldungen werden vertraulich behandelt. Es ist sichergestellt, dass die hinweisgebende Person aufgrund ihrer Meldung keine Repressalien oder Benachteiligungen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu befürchten hat.

Was bedeutet das für unsere Stakeholder?

Ob Sie ein Mitarbeiter, Kunde, Lieferant oder eine Behörde sind, wir möchten Sie ermutigen, eventuelle Bedenken oder Informationen über mögliche Verstöße vertrauensvoll an unsere interne Meldestelle zu richten. Ihre Meldungen werden vertraulich behandelt und Sie sind als Hinweisgeber vor Benachteiligungen geschützt.

Meldung von Hinweisfällen

Die interne Meldestelle gibt wesentliche Hinweise, ohne Offenlegung von Namen und Identität des geschützten Personenkreises und sonstiger personenbezogener Daten, unverzüglich an die Geschäftsleitung weiter.

Dokumentation

Die Unternehmen stellen sicher, dass alle eingegangenen Hinweise i.S.d. HinSchG und die ggf. ergriffenen Maßnahmen datenschutzkonform und revisionssicher dokumentiert werden. Es gilt eine Löschungs- bzw. Archivierungsfrist von drei Jahren ab Abschluss des Verfahrens.

Meldestelle

Die Meldestelle ist eingerichtet bei der Anwaltssozietät Dr. Gerhards, Pragal & Reineke.

RAe Dr. Gerhards, Pragal & Reineke
Rechtsanwalt Jörg Reineke
Königsallee 82-84
40212 Düsseldorf
vasb@enr-tce.qr
0211-8 65 85 0

Der Vertrauensanwalt ist zentraler Ansprechpartner für Mitarbeiter sowie Dritte hinsichtlich potentieller strafbarer Handlungen und weiterer melderelevanter Sachverhalte im Anwendungsbereich. Hierbei steht er allen Mitarbeitern für Fragen insbesondere hinsichtlich der Bewertung potentieller strafbarer Handlungen vertraulich zur Verfügung.