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Anerkennung des Pflegefachberufes Krankenschwester in NRW

Übersicht und FAQs zum Approbationsverfahren in Nordrhein-Westfalen – Wie man seine Ausbildung als Krankenschwester in NRW (Deutschland) anerkennen lassen kann

Ihr habt einen Pflege- oder Gesundheitsfachberuf in einem anderen Land oder Bundesland erlernt und möchtet nun in Nordrhein-Westfalen (NRW) arbeiten? Dazu müsst Ihr Euren Abschluss im Rahmen eines Approbationsverfahrens anerkennen lassen. Es wird überprüft, ob Euer Abschluss dem entsprechenden Abschluss in NRW als gleichwertig anerkannt werden kann. Man nennt das ‚Feststellung der Gleichwertigkeit‘. Um einen entsprechenden Antrag stellen zu können, braucht Ihr eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Krankenschwesterausbildung in NRW anerkennen zu lassen kann auf den ersten Blick einschüchternd sein. Darum möchten wir von der WIRMED Euch hier einmal eine Übersicht geben, wie es von statten geht, wo die wichtigsten Anlaufstellen zu finden sind und was die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Antragsverfahren sind:

1. Was ist eine Approbation?

Eine Approbation ist eine Berufszulassung ohne Einschränkungen. Ihr bekommt sie, wenn Eure Ausbildung gleichwertig zur entsprechenden deutschen Ausbildung ist.

Das Antragsformular dafür findet Ihr auf dieser Website.

2. Wann brauche ich eine Approbation/Berufserlaubnis?

In Deutschland sind die Qualifikationen und Tätigkeiten für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in jedem Bundesland unterschiedlich. Darum ist ein Anerkennungsverfahren/Zulassungsverfahren notwendig, wenn Ihr Euren Abschluss in einem anderen Land oder Bundesland erworben habt. Eine uneingeschränkte Berufszulassung heißt ‚Approbation‘. Eine eingeschränkte Berufszulassung heißt ‚Berufserlaubnis‘. Ihr müsst Eure Krankenschwesterausbildung/Pflegeausbildung anerkennen lassen, denn ohne Approbation oder Berufserlaubnis dürft Ihr in Deutschland nicht arbeiten.

3. Was fällt unter Pflege- und Gesundheitsfachberufe?

Pflege- und Gesundheitsfachberufe sind die folgenden Berufe:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Ergotherapeut/in
  • Logopäde/in
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinisch–technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Orthoptist/in
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Physiotherapeut/in
  • Diätassistent/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Podologe/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Fachweiterbildungen in der Intensiv/Anästhesie-, OP-, Psychiatrie-Pflege etc.
  • Medizinisch–technische/r Laborassistent/in
  • Medizinisch–technische/r Radiologieassistent/in
  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in

4. Wo kann ich die Approbation beantragen?

Bis vor kurzem war für Approbationen die entsprechende Bezirksregierung zuständig. Ab dem 01.07.2021 ist für alle, die Ihren Abschluss im Ausland oder einem anderen Bundesland erworben haben und ihren Beruf in NRW ausüben möchten, die Bezirksregierung Münster zuständig. Am Verfahren selbst wird sich sonst aber nichts ändern. Postunterlagen könnt Ihr an diese Adresse senden:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
48128 Münster

5. Muss ich bei der Übersetzung meiner fremdsprachigen Dokumente etwas beachten? Welchen Übersetzer/Dolmetscher darf ich beauftragen?

Übersetzungen werden nicht von allen Übersetzern und Übersetzerinnen akzeptiert: Sie müssen von einem/einer in Deutschland bestellten oder beeidigten Dolmetscher/in angefertigt werden. Alternativ dürfen auch Übersetzer/innen aus den übrigen Vertragsländern des EWR oder der Schweiz beauftragt werden.

Kontakte findet Ihr auf den folgenden Seiten:

  • Übersetzung in Deutschland: Übersetzer findet Ihr hier.
  • Übersetzung im Ausland: Dolmetscher aus dem Ausland werden nur dann anerkannt, wenn sie auch von der deutschen Botschaft in Eurem Land anerkannt sind. Die Adressen der deutschen Botschaften findet Ihr hier. Dort könnt Ihr fragen, welcher Übersetzer dort anerkannt ist. Wurden Eure Papiere dann übersetzt, kann die Deutsche Botschaft die Übersetzung bestätigen.
  • Bereits im Ausland übersetzte Dokumente: Habt Ihr Eure Dokumente schon im Ausland übersetzen lassen und befindet Euch in Deutschland, kann einer dieser Dolmetscher hier die Übersetzung überprüfen und bestätigen. Dann braucht Ihr die Dokumente nicht noch einmal übersetzen zu lassen.

6. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Wie lange das Verfahren dauert, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Menge der eingehenden Einträge.
  • Vollständigkeit Eures Antrages.
  • Werden noch Unterlagen von anderen Erlaubnisbehörden benötigt?
  • Werden noch Unterlagen von externen Sachverständigen benötigt?

Die Bearbeitungszeit kann zwischen einer Woche und mehreren Monaten variieren.

7. Was kostet mich das Anerkennungsverfahren?

Die Gebühren für das Verfahren betragen aktuell zwischen 150 € und 350 €. Wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde und Ihr als Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger, Intensivpfleger oder Hebamme bei der WIRMED anfangt, dann erstatten wir Euch die vollständigen Kosten des Anerkennungsverfahrens zurück.